Auf der ersten Seite Ihrer Jahresrechnung: 
Hier finden Sie Ihren tatsächlichen Anspruch auf die Energiepreisbremse unter dem Punkt „Preisbremse Strom/Gas“. Dieser Betrag wird von Ihrem Rechnungsbetrag abgezogen. Die tatsächliche Höhe Ihres Entlastungsbetrages ändert sich durch z.B. unterjährige Preisanpassungen oder abweichendes Verbrauchsverhalten. 
Den von uns an Sie ausgezahlten Entlastungsbetrag durch Reduzierung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen, finden Sie unter „abzüglich bezahlte Abschläge Preisbremse Strom/Gas“. 
Auf dem Zusatzblatt Preisbremse Strom/Gas:  
Hier finden Sie weitere Informationen zur Höhe des ursprünglichen Entlastungsbetrages, die dazugehörige Grundlage sowie die Berechnung der tatsächlichen Höhe Ihres Entlastungsbetrages.  
Die tatsächliche Höhe Ihres Entlastungsbetrages kann sich ändern durch z.B. unterjährige Preisanpassungen oder abweichendes Verbrauchsverhalten. Die Berechnung Ihres Anspruches erfolgt aufgeteilt auf die Anspruchstage. (Entlastungsbetrag gesamt/Tage Jahr*Anspruch Tage).